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Familiengerechte Hochschule

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Familiengerechtes Arbeiten

Allgemeine Informationen

FamilienparkplätzeEinklappen

Beschäftigte der Universität Bayreuth mit Kind(ern) und/oder zu pflegenden Angehörigen können die Familienparkplätze auf dem Campus in Anspruch nehmen. Einen Schlüssel gibt es bei der Poststelle der Zentralen Universitätsverwaltung (ZUV).

HomeofficeEinklappen

Hier finden Sie die Dienstvereinbarung zur alternierenden Wohnraum- und Telearbeit

Vereinbarkeit von Beruf und FamilieEinklappen

Für Beschäftigte, Akademische (Ober-)Rätinnen und Räte auf Zeit, (Junior-)Professorinnen und (Junior-)Professoren im Beamtenverhältnis auf Zeit bestehen folgende Möglichkeiten bei Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen:
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  • Beurlaubung und Teilzeit
  • Elternzeit
  • Mutterschutz
  • Arbeits-/Dienstbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts / der Bezüge
  • Vertragsverlängerung
MutterschutzEinklappen

Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Weder die Staatsangehörigkeit noch der Familienstand spielen eine Rolle. Für Beamtinnen gelten besondere Regelungen, die im Beamtenrecht festgelegt sind. Arbeiterinnen und Angestellte im öffentlichen Dienst fallen dagegen unter das Mutterschutzgesetz. Das Gesetz gilt nicht für Studentinnen, die vorgeschriebene Praktika ableisten. Das Gesetz gilt auch nicht für Adoptivmütter. Damit das Unternehmen die Mutterschutzbestimmungen einhalten kann, sollen Frauen dem Unternehmen ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen diese Tatsachen bekannt sind.

Beschäftigungsverbot

Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist. Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung ,es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklären, bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden.

Schutz des Arbeitsverhältnisses

Vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch das Unternehmen bis auf wenige Ausnahmen unzulässig. Das bedeutet, dass die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber während dieser Zeit auch nicht zu einem danach liegenden Zeitpunkt kündigen darf. Die Schwangerschaft muss bei Zugang der Kündigung bereits bestehen. Nimmt die Mutter nach der Geburt des Kindes Elternzeit, so verlängert sich der Kündigungsschutz über die Frist des Mutterschutzgesetzes hinaus (vier Monate nach der Entbindung) bis zum Ablauf der Elternzeit.

Schutz für Mutter und Kind am Arbeitsplatz

Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber muss eine werdende oder stillende Mutter während der Schwangerschaft und nach der Entbindung so beschäftigen und ihren Arbeitsplatz einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte so einrichten, dass sie vor Gefahren für Leben und Gesundheit ausreichend geschützt ist. Das Unternehmen hat es werdenden oder stillenden Müttern während der Pausen und, soweit es aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit zu  ermöglichen, sich unter geeigneten Bedingungen hinzulegen und auszuruhen.

Eine Frau, die stillt, kann nach Wiederaufnahme ihrer Arbeit Stillpausen während der Arbeitszeit beanspruchen. Die Zeit zum Stillen ist durch das Mutterschutzgesetz gesichert: mindestens zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal pro Tag eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen der Frau zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt dann als zusammenhängend, wenn sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird. Ein Verdienstausfall darf durch die Stillzeit nicht eintreten. Die Stillzeit darf von der stillenden Mutter auch nicht vor- oder nachgearbeitet und nicht auf die festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden.

Weitere Informationen bekommen Sie im Frauenbüro oder auf den Seiten des Bundesministeriums für Famile, Senioren, Frauen und Jugend.

Mitteilung der ElternzeitEinklappen

Die Elternzeit muss nicht "beantragt" werden. Sie wird dem Arbeitgeber lediglich mitgeteilt. Natürlich im Rahmen der Fristen. Eine Verkürzung oder Verlängerung (innerhalb der ersten zwei Jahre) bedarf allerdings der Zustimmung des Arbeitgebers und muss deshalb beantragt werden.

Das Formular zur Mitteilung der Elternzeit finden Sie hier.


Application for parental leave

You don´t have to "apply for" the parental leave. You only have to communicate it to the employer. Of course, within the time limits. Shortening or lengthening (within the first two years), however, requires the consent of the employer and must therefore be requestet. 

The form for notification of parental leave can be found here.

​Handlungsempfehlung zur Eltern-/PflegezeitEinklappen

Betreuungsangebote

​RegelbetreuungEinklappen
Mit folgenden Einrichtungen kooperieren wir in Bayreuth. Über unsere Kooperationspartner können wir ggf. auch in anderen Städten (wie Kulmbach, Bamberg und Nürnberg) und Gemeinden Unterstützung bei der Suche nach Kinderbetreuungsplätzen leisten. Bitte kontaktieren Sie dazu die Familiengerechte Hochschule.

Kinderkrippe Uni/Birken

hinter Gebäude GEO I
Universitätsstraße 30, 95447 Bayreuth
Tel.: 0921/79319612
E-Mail: kikri-uni-birken@diakonie-bayreuth.de

Zielgruppe: Kinder von Beschäftigten der Universität

Evangelische Kinderkrippe "Knirps&Co."

Frankengutstraße 20, 95447 Bayreuth
E-Mail: kikri-frankengut@diakonie-bayreuth.de

Andrea Link
Gesamteinrichtungsleitung
Tel.: 0921/63284
andrea.link@diakonie-bayreuth.de

Zielgruppe: Kinder von Beschäftigten der Universität

Kinderzentrum Frankengut

Die StuKi und die Krippe Knirps & Co sind Teil des Kinderzentrums Frankengut, das dem Diakonischen Werk Bayreuth angehört und sich in unmittelbarer Nähe des Campusgeländes befindet. Dieses Kinderzentrum besteht außerdem aus der Evangelischen Kinderkrippe Frankengut, einem großen Kindergarten mit integrativer Gruppe namens Villa Sonnenschein, dem Schülerhort Kinderinsel und der Grundschule Birken (1.- 4.Klasse).
Träger: Diakonisches Werk Stadtmission
Tel.: 0921/7542-0

Zielgruppe: u.a. Kinder von Studierenden und Beschäftigten der Universität

Evangelischer Kindergarten Birken

Friedenstr. 1, 95447 Bayreuth
Tel.: 0921/61098
E-Mail: kiga-birken@diakonie-bayreuth.de
Homepage: www.kita-bayern.de/bt/birken/
Zielgruppe: u.a. Kinder von Studierenden und Beschäftigten der Universität

​KindertagespflegeEinklappen

Die Universität kooperiert mit der Stadt Bayreuth nicht nur im Bereich der Regelbetreuung, sondern auch bei der Kindertagespflege.

In der Zusammenarbeit der Familiengerechten Hochschule mit dem Stadtjugendamt können interessierte Campus-Eltern so auch bei der Suche nach einer passenden Tagesbetreuung - sprich eines Tagesvaters oder einer Tagesmutter - unterstützt werden.

Auf den Internetseiten der Stadt Bayreuth finden Sie direkt Kontakt zu entsprechenden Ansprechpartner/innen des städtischen Jugendamts hinsichtlich der Beratung zur und der Vermittlung von Kindertagespflege in Bayreuth.

​Not- und Randzeitenbetreuung Einklappen

Die Not- und Randzeitenbetreuung für Kinder Beschäftigter der Universität Bayreuth kann Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 20:00 Uhr stundenweise gebucht werden und wird von unserem Kooperationspartner Johanniter Unfall-Hilfe durchgeführt. Die Gebühr von 35,- Euro pro Stunde ist grundsätzlich von den Beschäftigten zu tragen. Sie kann aber auch von deren Organisationseinheit übernommen werden, soweit Gleichstellungsmittel, Mittel für Tagungsbetreuung o.ä. vorhanden sind. Tagsüber kann die Notbetreuung nur bei Ausfall der Regelbetreuung in Anspruch genommen werden bzw. die Randzeitenbetreuung darüber hinaus bei dringenden Dienstgeschäften in den Abendstunden.

Bei Bedarf wenden Sie sich bitte spätestens 24 Stunden vorher an: Kontakt


Backup Childcare for employees' children can be booked monday to friday from 8am to 8pm by the hour. The fee of 25,- Euro per hour must be paid by the employees. It can also be paid from the budget of the employees' unit if corresponding funds (for example "Gleichstellungsmittel" or funds for conference support) are available. During the day, backup childcare can only be used if regular childcare breaks down or in the case of work-related matters in the evenings.

If necessary, please contact 24 hours before.

SommerferienbetreuungEinklappen

Möchten Sie in unseren Elternverteiler aufgenommen werden, um u.a. aktuelle Informationen zur Sommerferienbetreuung zu erhalten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an familiengerechte.hochschule@uni-bayreuth.de

Alternative zur Betreuung: ​Eltern-Kind-ArbeitszimmerEinklappen
Eltern Kind Zimmer

Das Eltern-Kind-Arbeitszimmer (EKiZ, B9, Raum 4) ist ein Standardbüro mit Computerarbeitsplatz für Studierende und Mitarbeitende mit Kind(ern) an der Universität Bayreuth. Bei unerwartetem Wegfall der Regelbetreuung, wie beispielsweise Unterrichtsausfall, einer Erkrankung des Kindes oder der kurzfristigen Absage der Tagesmutter stellt das EKiZ eine alternative Ausweichmöglichkeit dar. Für die Kinder steht ein Ruhe-, Spiel- und Schularbeitsbereich zur Verfügung – so können Mütter oder Väter im Bedarfsfall ihren Aufgaben im Beruf oder Studium nachkommen und zeitgleich die Aufsicht des Kindes übernehmen.

Die Modalitäten der Nutzung dieses Zimmers sind über eine Benutzungsordnung geregelt und werden bei Inanspruchnahme zur Kenntnis gegeben. Beispielsweise darf das Zimmer ausdrücklich nicht genutzt werden, wenn das zu betreuende Kind eine ansteckende Krankheit (wie z.B. Covid-19, Windpocken, Mumps, Masern, Scharlach, Röteln o.ä.) oder eine stark fiebrige Krankheit hat. Zudem erfolgt die Benutzung des Eltern-Kind-Arbeitszimmers auf eigene Gefahr und die Universität übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Verletzung der Aufsichtspflicht des anwesenden Elternteils resultieren.

Die Anmeldung zur Nutzung des EKiZ und die Schlüsselausgabe erfolgt beim Referenten für Familiengerechte Hochschule oder im Büro der Frauenbeauftragten (Stabsabteilung Chancengleichheit).

Die Benutzungsordnung ist auszufüllen und dem Referenten für Familiengerechte Hochschule unterschrieben zuzuleiten.

Medieneinladung zur Eröffnung des EKiZ im Mai 2013

​Stundenweise BetreuungEinklappen

Kurzzeitbetreuung der AWO

Die Arbeiterwohlfahrt Bayreuth bietet für alle Eltern eine Kurzzeitbetreuung in der AWO-Kindertagesstätte Fizzli-Puzzli in Oberpreuschwitz an.
Nähere Informationen zum Angebot: hier (Kurzzeitbetreuung)

Agentur für Kinderbetreuung der AWO

Die Agentur für Kinderbetreuung der AWO führt eine Kartei von jugendlichen Kinderbetreuern, die hierfür eine Ausbildung und einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben. Die AWO vermittelt Ihnen diese Kinderbetreuer/Babysitter.
Nähere Informationen zum Angebot: hier (Babysitter AWO)

Babysitterdienst St. Hedwig

Auch der Babysitterdienst St. Hedwig bietet flexible Betreuung durch ausgebildete Babysitter.
Die Vermittlung erfolgt über die Familien-Bildungsstätte in der Ludwigstraße 29 (Schwarzes Brett bzw. Elterncafé), dort kann die Kartei eingesehen werden - oder über: Frau Schloßmacher Tel.: 09 21-3 57 24
Weitere Informationen zum Angebot: hier (Babysitter St. Hedwig)


Verantwortlich für die Redaktion: Boris Wiedenhöfer

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